Schwanger und was nun?

Schwangerschaft

Wenn ihr miteinander schlaft, müsst ihr an Verhütung denken. Auch vor deiner ersten Regel kannst du schwanger werden, da gerade dann möglicherweise dein erstes Ei heranreift. Ab deinem ersten Samenerguss bist du zeugungsfähig und kannst Vater werden.
Eine Eizelle ist etwa 24 Stunden befruchtungsfähig und eine Samenzelle kann 5 bis 7 Tage überleben, um eine Eizelle zu befruchten. Schwangerschaft ist möglich beim Ersten Mal, während der Regel, davor und danach, ohne/mit Orgasmus, beim Vergessen der Pille. Weitere Infos findest du unter Fragen.

Schwangerschaftsabbruch

Wenn du glaubst, dass du schwanger sein könntest, ist es wichtig, dass du sobald wie möglich eine Frauenärztin aufsuchst, um die Schwangerschaft feststellen zu lassen. Sag am Telefon worum es geht und dass du rasch einen Termin haben willst.
Viele Beratungsstellen aber auch das Jugendamt können dich unterstützen, wenn du dir im Unklaren bist, ob du Mutter werden willst oder nicht.

Vor deiner Entscheidung solltest du dir überlegen:

Wenn du dich dazu entschlossen hast, die Schwangerschaft abzubrechen, kannst du deine Ärztin/eine Familienberatungsstelle nach der Adresse von Spitälern, Ambulatorien oder Ärztinnen fragen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen. Wenn du keine Informationen bekommen kannst, findest du auf der Homepage der ÖGF eine Liste von Institutionen mit Preisen.
Der Schwangerschaftsabbruch ist ein kurzer, unkomplizierter Eingriff. Beim chirurgischen Eingriff wird unter Lokal- oder Vollnarkose eine Kanüle in die Gebärmutter eingeführt und die Schwangerschaft abgesaugt. Der Eingriff dauert ungefähr 5 Minuten. Beim medikamentösen Abbruch werden an zwei verschiedenen Tagen Tabletten eingenommen, welche Blutungen auslösen. Der medikamentöse Abbruch ist nur in einem Ambulatorium möglich, der chirurgische auch in der Praxis einer Ärztin.

Weitere Infos findest du unter Fragen » und Hilfe bei... »

Die rechtliche Situation in Österreich

In Österreich gibt es die sogenannte Fristenlösung, d.h. der Schwangerschaftsabbruch ist bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche erlaubt (Achtung: nach Auslegung vieler Ärztinnen beginnt die Frist mit dem ersten Tag der letzten normalen Regel, da das Datum der Befruchtung ja meist nicht bekannt ist). Über diese Frist hinaus kann ein Schwangerschaftsabbruch nur aus schwerwiegenden Gründen (Indikationen) vorgenommen werden.